Wirtschaftsbetriebe Dietzenbach

Die Finanzierung der Bürger-Photovoltaikanlage erfolgt durch Nachrangdarlehen der Mitglieder an die Genossenschaft. Dadurch können sich Interessenten direkt an der Rendite der Anlage beteiligen und von der Einspeisevergütung profitieren. Die Verzinsung der Nachrangdarlehen beginnt ab dem 1. Januar 2013 bzw. ab dem Beginn des Nachrangdarlehens und endet am 31.12.2031. Der Zinssatz ist abhängig von der erzeugten Strommenge der Anlage.

Die Platzierung des Projektes ist bereits vollständig abgeschlossen, weitere Beteiligungen sind nicht mehr möglich.

Vollständige Zinsliste Verwaltungsgebäude der Wirtschaftsbetriebe der Kreisstadt Dietzenbach vom 19.09.2012

In diesem Dokument finden Sie die vollständige Zinsliste, die als Anlage zum Nachrangdarlehensvertrag gültig ist.
Zinsliste-Wirtschaftsbetriebe-Dietzenbach
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Steigt die Zahl der erzeugten Kilowattstunden durch mehr Sonnenstunden oder bessere klimatische Einflüsse, verbessert sich Ihr Zinssatz. Sinkt die Leistung, fällt auch der Zinssatz niedriger aus. Die prognostizierte Stromeinspeisung dieser Anlage beträgt rund 17.008 kWh.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Stromerzeugung der Solarmodule bei einer Laufzeit von 20 Jahren abnehmen wird. Die Nachrangdarlehen werden ab dem 11. Laufzeitjahr – also ab 2022 – zu jeweils 10% jährlich getilgt.

Nachrangdarlehen können ab 500,00 Euro oder einem Vielfachen der Genossenschaft angeboten werden.

Riskohinweise
Zu Ihrer Information haben wir noch einmal Risiken der Nachrangdarlehen und des Betriebes der Bürger-Photovoltaikanlage zusammengestellt.
Risikohinweise
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